1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Suter Consulting (nachfolgend "Firma"). Die Firma erbringt Beratungs- und Supportdienstleistungen für den Aufbau und die Weiterentwicklung von Managementsystemen, insbesondere in den Bereichen Qualität, Umwelt und Sicherheit.
2 Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte der Firma zum Bezug von Dienstleistungen schriftlich akzeptiert. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
3 Preise
Vorbehaltlich anderslautender Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie exklusive weiterer allfällig anwendbaren Steuern.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
4 Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Vorauskasse, Teilzahlungen.
Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag gemäss der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Werden keine Zahlungsbedingungen vereinbart, so ist der in Rechnung gestellte Betrag innert 30 Tagen zu begleichen. Wird die Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde gemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.
Ab dem Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent). Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung zu verweigern.
Die Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
Bei einer hohen Bestellungssumme kann die Firma vom Kunden eine Anzahlung verlangen.
5 Pflichten der Firma
5.1 Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.
5.2 Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
6 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Voraussetzungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend zu schaffen. Der Kunde hat die Voraussetzungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass zu schaffen. Je nach Umständen gehört dazu das Zurverfügungstellung geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.
7 Rücktritt
Beide Partien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Die zurücktretende Partei hat die bereits getätigten Aufwendungen der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt zu Unzeiten ist nicht zulässig. Es werden dem Kunden die durch den Rücktritt verursachten Kosten in Rechnung gestellt. Der genaue Betrag wird dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
8 Abnahme
Machen die Produkte oder Dienstleistungen eine Abnahme erforderlich, erfolgt dies gemäss dem separaten Abnahme-Dokument der Firma.
9 Gewährleistung
Die Firma gewährleistet, die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.
10 Haftung
Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Partner bzw. Dritte selbständig arbeiten und keine Hilfspersonen der Firma sind. Die Haftung der Firma für beigezogene Partner oder Dritte wird vollumfänglich ausgeschlossen.
11 Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
12 Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden.
Weiterführende Informationen geben unsere Richtlinien Datenschutz.
13 Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der Website durch die Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
14 Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten, wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
16 Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
17 Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
18 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
Suter Consulting
Ennetbaden, Januar 2024